Der Notar – Ihr unparteiischer Berater
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Ihm sind hoheitliche Befugnisse zur Rechtspflege in Deutschland übertragen.
Der Notar übt vorsorgende Rechtskontrolle aus und erstellt Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.
Notare stehen den an Beurkundungsvorgängen beteiligten Personen – Gegensatz zum parteiischen Rechtsanwalt – als Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Der Notar hat im Rahmen einer umfassenden Aufklärung sowie Belehrung dafür Sorge zu tragen, dass die Vertragsparteien in die Lage versetzt werden, die rechtliche Tragweite ihrer wechselseitigen Begehren und der von ihnen abgegebenen Erklärungen zu überblicken.
Der Gesetzgeber hat ferner die Mitwirkung eines Notars immer dort vorgesehen, wo die Beteiligten wegen der überaus weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen sowie der Komplexität der Materie einen unabhängigen und fachlich versierten Berater benötigen.
Hierzu zählen insbesondere die Bereiche
- des Immobilienrechts
(Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Grundpfandrechte etc.) - des Familienrechts
(Ehevertrag, Scheidung, Partnerschaft, Adoption etc.) - des Erbrechts
(Testament, Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung etc.) - des Gesellschaftsrechts
(Gründung von Gesellschaften, Registeranmeldungen etc.).
Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegenüber jedermann zu bewahren und auch die bei ihm beschäftigten Personen zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Notare nehmen nicht zuletzt eine Vorreiterrolle im modernen elektronischen Rechtsverkehr ein. Die qualifizierten elektronische Signaturen der Notare genießen inzwischen das gleiche Vertrauen wie Notarsiegel und die Unterschrift der Amtsperson.
Sprechen Sie uns und die freundlichen Mitarbeiterinnen unserer Geschäftsstelle an.
Gern beraten wir sie in allen Angelegenheiten die der notariellen Mitwirkung bedürfen.
Bei der Wahl Ihres Notars sind sie im Übrigen örtlich nicht gebunden. Auch wenn Sie nicht in Schaumburg, Stadthagen bzw. im Bezirk des Amtsgericht Stadthagen wohnen oder dort nicht ihren Firmensitz haben, ist eine Beratung und Begleitung durch unsere Notare jederzeit unproblematisch möglich.